Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich, Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle durch U. Baumann AG angebotenen Waren und Dienstleistungen. Sie regeln die Beziehung zwischen U. Baumann AG und deren Kunden (Besteller bzw. Käufer), welche sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können.
Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn U. Baumann AG eine Bestellung bzw. einen Auftrag vorbehaltlos mündlich oder schriftlich entgegennimmt oder bestätigt.
Für den Umfang und die Ausführung der Aufträge und Lieferungen ist der Arbeitsrapport bzw. die Auftragsbestätigung massgebend. Darin nicht aufgeführte Leistungen sowie zusätzliche Kosten aus unvorhersehbaren Gründen (wie z.B. Nischen mit speziellen Massen, unfachmännische Vorarbeit, falsche Massaufnahme des Kunden, etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wünscht der Kunde nachträglich den Inhalt eines bestätigten Auftrages zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.
2. Preise
Bei den über die verschiedenen Verkaufskanäle, Kataloge, Inserate und Listen ausgewiesenen Preisen handelt es sich um unverbindliche/freibleibende Richtpreise in CHF.
Technische Vorabklärungen, welche auf Grund einer Servicemeldung vor Ort durchgeführt wurden, sind grundsätzlich kostenpflichtig.
Regiearbeiten und Spesen werden aufgrund von Arbeitsrapporten oder Nachtragsbestätigungen in Rechnung gestellt.
3. Gewährleistung
a) Garantie
Bei berechtigten Mängelrügen und Garantieansprüchen ist U. Baumann AG berechtigt, die mangelhafte Ware auf eigene Kosten zu ersetzen oder zu reparieren, oder eine Preisreduktion zu gewähren, oder den Kauf rückgängig zu machen. Ersetzte oder zurückgenommene Teile gehen in das Eigentum von U. Baumann AG über.
Für Haushaltsgeräte gelten die Garantieleistungen der jeweiligen Hersteller (in der Regel 2 Jahre). Auf Küchenmöbel wird eine Garantie von 5 Jahren gewährt. Diese beginnt mit dem Datum der Lieferung. Verdeckte Mängel müssen innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung schriftlich gerügt werden.
Garantieansprüche und Mängelrügen befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung.
b) Ausführung Küchen
Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
c) Lieferverzüge
Leider kann es in der aktuell dynamischen Beschaffungssituation zeitweise zu unvorhersehbaren Störungen bei den Lieferketten kommen. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass geplante Liefertermine angepasst werden müssen. In einem solchen Fall informiert die U. Baumann AG umgehend und teilt den neuen Liefertermin mit. Ein Lieferverzug berechtigt den Käufer nicht zur Annullierung der Bestellung.
d) Mängelrüge
Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Lieferung zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von 48 Stunden ab Lieferung gemeldet werden.
Für nachweisbare Produktemängel und fehlerhafte oder unsachgemässe Verarbeitung werden die entsprechenden Teile kostenlos als Ersatz zur Verfügung gestellt. Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
e) Ausschluss
Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Darüber hinaus wird jede Haftung wie Anspruch auf Arbeitslöhne, Fracht, Schadenersatz, entgangenen Gewinn, Verzugszinsen, Konventionalstrafen abgelehnt.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von U. Baumann AG. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von U. Baumann AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er U. Baumann AG mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentliche Register gemäss den gesetzlichen Vorschriften einseitig vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
5. Annullationen
Vom Kunden bestellte Waren und Spezialausführungen, welche sich bereits in der Produktion befinden, sind nicht annullierbar. Diese müssen vom Kunden bezogen und bezahlt werden.
6. Umtausch und Warenrücknahme
Umtausch und Rücknahme von Waren sind nur nach vorheriger Übereinkunft mit U. Baumann AG möglich. U. Baumann behält sich zudem vor, dem Kunden bei Rücknahme von ungebrauchter Ware mind. 20 % vom Warenwert in Abzug zu bringen. Spezialanfertigungen und gebrauchte Ware kann nicht zurückgenommen werden. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt grundsätzlich der Kunde.
7. Rücktrittsrecht U. Baumann AG
Veränderungen in den Verhältnissen des Kunden wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Konkurs, Veränderung in den Besitzverhältnissen, Todesfall sowie die Einleitung von bedeutenden Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw., berechtigen U. Baumann AG entschädigungslos zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Allfällige Guthaben von U. Baumann AG werden sofort zur Zahlung fällig.
8. Höhere Gewalt und ähnliche Ereignisse
Höhere Gewalt, Pandemie und Epidemie, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und nicht im Einflussbereich von U. Baumann AG stehenden Ereignissen, entbinden U. Baumann AG von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Der Kunde hat diesfalls keinen Anspruch auf Schadenersatz.
9. Zahlungen
Alle Rechnungen sind ohne anderslautende Abmachungen wie folgt netto zahlbar:
Erstes Drittel bei Bestellung
Zweites Drittel bei Lieferung/Montage
Drittes Drittel 30 Tage nach Rechnungsstellung
Mit Überschreitung dieser Fristen tritt ohne Mahnung der Verzug ein und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinslich. Unkosten für die Mahnungen werden pro offenem Posten mit den Mahnschreiben zusätzlich geschuldet.
Zahlungen können wegen unwesentlicher Mängel nicht zurückbehalten werden. Terminverschiebungen infolge Bauverzug oder Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Rechnung anzubringen. Abzüge jeder Art werden nicht akzeptiert.
Im Falle von Betreibung, Nachlassvertrag und Konkurs werden alle Lieferungen sofort zur Zahlung fällig. Gleichzeitig fallen sämtliche Rabatte und sonstigen Vergünstigungen dahin.
10. Garantieverlängerungen
a) Eingeschlossene Leistungen
Die U. Baumann AG behebt während der Vertragsdauer Störungen an den vertraglich vereinbarten Haushaltsgeräten, die bei normaler Benutzung des Gerätes auftreten. Folgende Leistungen sind eingeschlossen: Einsatzpauschale, Fahrzeit (An-/Abreise), Servicewagen, Fahrzeuglager, AVOR (techn. Support & Dispo) sowie Original Ersatz- und Verschleissteile, Beratung anlässlich von Störungsbehebungen sowie die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfung nach der Instandstellung des Geräts.
b) Ausgeschlossene Leistungen
Arbeiten, die nicht von der U. Baumann AG ausgeführt oder in Auftrag gegeben wurden. Beheben von Störungen und Schäden als Folge von Eigenverschulden (z.B. Überschäumen durch Überdosierung, Fahrlässigkeit, Bedienungsfehlern, unsorgfältiger Pflege wie Fremdkörper im Gerät oder verstopfte Filter, usw.); äusseren Einflüssen (höhere Gewalt, Wassereinwirkung, Korrosion, unsachgemässem elektrischen Anschluss, ungenügender Absicherung, Stromunterbruch, unsachgemässem Entkalken oder chemische oder elektrolytische Einflüsse); Reparaturen, welche nicht von U. Baumann autorisierte Personen vorgenommen wurden; Überbeanspruchung oder Zweckentfremdung; Auffrischungsarbeiten (z.B. Rostflecken, Geschirrkörbe, etc.), periodische Wartungsarbeiten; Einflüsse oder Reparaturen an ausserhalb der Geräte liegenden Installationen oder am Fundament.
c) Vertragsdauer und Vertragsabschluss
Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate. Um eine lückenlose Absicherung des Gerätes zu gewähren, wird die Garantieverlängerung jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, falls nicht 3 Monate vor Ende der verlängerten Garantiefrist schriftlich gekündigt wird. Generell enden alle Verträge spätestens nach dem 10. Betriebsjahr des Gerätes.
d) Vertragskosten
Die Vertragskosten gelten pro Gerät und für die Dauer eines Jahres. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn der Vertragsperiode; zahlbar innert 30 Tagen netto.
11. Wartungs- und Clean-Service Abonnemente
a) Eingeschlossene Leistungen (1x pro Jahr)
Die U. Baumann AG erbringt während der Vertragsdauer an den vertraglich vereinbarten Waschmaschinen und Wäschetrockner folgende Leistungen:
Einsatzpauschale, Fahrzeit (An-/Abreise), Servicewagen, Fahrzeulager, AVOR (techn. Support & Dispo), Funktionskontrolle, Reinigung
b) Ausgeschlossene Leistungen
Reparaturen jeglicher Art, Ersatzteile, Verschleissteile
c) Vertragsdauer und Vertragsabschluss
Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate. Um einen lückenlosen Service des Gerätes zu gewähren, wird das Abonnement jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, falls nicht 3 Monate vor Ende der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.
d) Vertragskosten
Die Vertragskosten gelten pro Gerät und für die Dauer eines Jahres. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils zu Beginn der Vertragsperiode; zahlbar innert 30 Tagen netto.
12. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die U. Baumann AG behält sich jederzeit Änderungen dieser AGBs vor.
13. Erfüllungs- und Gerichtsort
Als Erfüllungs- und Gerichtsort für Käufer und U. Baumann AG gilt Oberwil. Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht.
14. Schlussbestimmungen
Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund vorstehender AGBs, die durch Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Änderungen dieser Bedingungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der U. Baumann AG.